Als Heilpraktiker, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, darf ich auch (über die Hypnose hinaus) anerkannte Psychotherapien anwenden, sofern ich dafür qualifiziert bin.
Die Gesprächstherapie (nach Rogers) gehört dazu, wie auch andere. Im Einzelfall klären wir beim Erstgespräch, ob ich eine Behandlung anbieten und übernehmen kann, eine Alternative vorschlagen kann, oder evtl. empfehle, einen Fachkollegen zu konsultieren.
Es ist dem HPP (Heilpraktiker für Psychotherapie) untersagt, Medikamente zu verschreiben oder Diagnosen medizinischer Art zu erstellen, bzw. Behandlungen durchzuführen. Dies bleibt den Medizinerkollegen vorbehalten.
Mitglied im
Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologische Berater e.V. (VFP)